Der frühere Bundespräsident Roman Herzog sieht die parlamentarische Demokratie ernsthaft bedroht und schlägt Alarm. Immer mehr Entscheidungen deutscher Politik werden in Brüssel vorbestimmt. Der Wähler, laut Grundgesetz der höchste Souverän, wird entmündigt und die Volksvertreter werden entmachtet. Bereits zwei Jahre ist es her, daß Altbundespräsident Roman Herzog in der »Welt« vom 21.1.2007 und der »Welt am Sonntag« seine Beurteilung der Europäischen Union veröffentlichen ließ, die man nur als blanke Verurteilung bewerten kann und die möglicherweise historische Bedeutung hat.
Die Politik der Europäischen Union leide in besorgniserregender Weise unter einem Demokratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung, stellen Herzog und der Direktor des Centrums für Europäische Politik (CEP), Lüder Gerken, in dieser Abrechnung mit den Fehlentwicklungen der EU fest. Der Bundestag sei in die EU-Gesetzgebung nicht so eingebunden, wie es das Grundgesetz verlange. Viele Bundestagsabgeordnete seien über diese Entwicklung ebenfalls beunruhigt, scheuten aber davor zurück, dies öffentlich zu äußern.
Hier einige Auszüge:
»Die Menschen sind verunsichert, und sie sind zunehmend zurückhaltend und skeptisch gegenüber der EU, weil sie den Integrationsprozeß nicht mehr durchschauen, weil sie das Gefühl einer immer stärkeren, oft sachwidrigen Zentralisierung von Zuständigkeiten beschleicht, und weil sie nicht erkennen können, wer für welche Politik verantwortlich ist.
Die europäische und Teile der deutschen Politik wünschen, daß der Verfassungsvertrag für die EU trotz seines Scheiterns in Frankreich und den Niederlanden doch noch in Kraft gesetzt wird. Insbesondere wollen sie denjenigen Teil retten, der die Befugnisse der Organe und das Gesetzgebungsverfahren der EU neu regelt. Aber gerade da liegen entscheidende Probleme und Schwächen. (…)
In der Tat sind wir einer immer weiteren, oft sachwidrigen Zentralisierung von Kompetenzen weg von den Mitgliedstaaten hin zur Europäischen Union ausgesetzt. Das Bundesjustizministerium hat für die Jahre 1998 bis 2004 die Zahl der Rechtsakte der Bundesrepublik Deutschland und die Zahl der Rechtsakte der EU einander gegenübergestellt. Ergebnis: 84 Prozent stammen aus Brüssel, nur 16 Prozent originär aus Berlin. (…)
Ein Beispiel sind die massiven Eingriffe in das materielle Arbeitsrecht durch die Diskriminierungsgesetzgebung der EU, obwohl die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsrechts in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Die Binnenmarktgesetzgebung, die Umweltrichtlinie „Fauna-Flora-Habitat“ und das Diskriminierungsrecht, um einige Beispiele zu nennen, sind europäische Rechtsakte, welche die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung grundlegend verändert haben und nachhaltig prägen. (…)
Die Zahlen des Bundesjustizministeriums verdeutlichen es: Über den weitaus größten Teil der in Deutschland geltenden Gesetze beschließt im Ministerrat die Bundesregierung, nicht der Deutsche Bundestag. Und jede Richtlinie, die die Bundesregierung im Ministerrat verabschiedet, muß der Bundestag in deutsches Recht umsetzen.
Das Grundgesetz sieht jedoch den Bundestag als zentralen Akteur der Gestaltung des politischen Gemeinwesens vor. Es stellt sich daher die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als eine parlamentarische Demokratie bezeichnen kann, denn die Gewaltenteilung als grundlegendes, konstituierendes Prinzip der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands ist für große Teile der für uns geltenden Gesetzgebung aufgehoben.«
Quelle: DEUTSCHLANDPOLITIK


